Ihr starker Partner
Hausverwaltung für Miet-, Gewerbe- und Wohnungseigentum nach dem WEG-Recht
Sie haben nicht mehr die Zeit und Lust sich um Ihre Objekte oder Ihr Wohneigentum intensiv zu kümmern?
Wir als Objektmanagement Kossmann können für Sie gerne die Hausverwaltung Ihres Eigentums übernehmen, denn in unserem Team befinden sich auch erfahrene Kaufleute auf diesem Gebiet.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Leistungsüberblick für die Hausverwaltung, die natürlich individuell auf Sie zugeschnitten und vertraglich festgehalten wird.
Bei Interesse oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und Sie können auch einen persönlichen Termin vereinbaren.
Die WEG-Verwaltung
Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung bis zum 30.06. eines Jahres, sowie auch bei Notwendigkeit eine außerordentliche Versammlung.
Rechtzeitige Prüfung der Rechnungen, mit den von den Eigentümern bestimmten Personen, vor der ordentlichen Eigentümerversammlung.
Die Abrechnungsunterlagen legen wir für jeden Eigentümer offen.
In Absprache mit dem Verwaltungsbeirat erstellen wir den Wirtschaftsplan.
Die durchgeführten Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden in einem Protokoll schriftlich festgehalten und innerhalb von 7 Tagen versendet.
Für Instandhaltungsarbeiten werden Angebote eingeholt, Vorbereitungen getroffen und auch überwacht, abgenommen und abgerechnet.
Das Durchführen und Unterhalten der ordnungsgemäßen Buchhaltung auf EDV-Basis.
Die Überwachung von Hausgeldzahlungen und bei rückständigen Zahlungen ggf. einleiten von Mahnverfahren/Gerichtsverfahren.
Anlegen und überwachen vom gemeinschaftlichen Vermögen (Rücklagen).
Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen für haustechnische Anlagen.
Abschluss von Versicherungsverträgen (Bestandsprüfung).
Überprüfung von Versorgungsverträgen (Gas, Wasser, Strom usw.)
Einstellen von Dienstkräften und führen der Lohnkonten.
Erforderliche Unterlagen für die Verwaltung werden archiviert.
Über die Belange der Gemeinschaft wird ein ständiger Informationsaustausch stattfinden.
Bauschäden werden begutachtet und dazu qualifizierte Lösungsvorschläge gemacht.
Die Hausverwaltung
Vertretung des Eigentümers in allen, die Hausverwaltung betreffenden Angelegenheiten
Führen des notwendigen Schriftverkehrs
Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritter zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
Verhandeln mit Behörden und Dritten
Veranlassung der Vermietung von Geschäftsräumen und Wohnungen nach Abstimmung mit dem Eigentümer
Durchführung von Bonitätsprüfungen vor Abschluss von Mietverträgen
Kündigen von Miet-/ Pachtverträgen in Absprache mit dem Eigentümer
Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Erstellung eines Übergabeprotokolls
Überwachen und Durchsetzung der Hausordnung
Durchführung von Mieterhöhungen nach Beauftragung durch den Eigentümer
Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte, im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte
Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien
Kaufmännische Betreuung
Die Verwaltung erhält von dem Eigentümer eine Vollmacht für das Konto der Liegenschaft
Einziehen und verbuchen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten
Überwachung der Zahlungseingänge und Zahlungstermine
Mahnung säumiger Mieter / Pächter
Einleitung eines Mahnverfahrens gegen säumige Mieter/ Pächter nach Mahnungen
Zahlungen sämtlicher, das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben, sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstige Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit der Verwaltung die notwendigen und vollständigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen und ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen
Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Hausverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten
Prüfen von Rechnungen und Gebührenbescheiden auf die rechnerische Richtigkeit und die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz- und Warmwasserrechnung durch die Ablesedienste
Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
Erstellung einer monatlichen Hausabrechnung für den Eigentümer und Überweisung der Mietüberschüsse
Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und den Steuerberater
Festlegen und überwachen von Mietkautionen
Bericht über Mietpreisentwicklungen im Umfeld des Objektes
Technische Betreuung
Veranlassen und vergeben notwendiger Instandhaltungen in Absprache mit dem Eigentümer
Unregelmäßige Begehung zur Feststellung eventueller Mängel
Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
Sofortige Erledigung von Notfällen